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Photovoltaik für Unternehmen: Investitionsbooster bringt bis zu 55 % Abschreibung im ersten Jahr

Unternehmen, die in Photovoltaik investieren, profitieren jetzt doppelt: Mit dem am 11. Juli 2025 vom Bundesrat beschlossenen Investitionsbooster wird die degressive Abschreibung (AfA) für gewerbliche PV-Anlagen wieder eingeführt. Das Ziel: Investitionen in erneuerbare Energien fördern, Steuerlast senken und Liquidität erhöhen.

Warum Photovoltaik für Unternehmen jetzt besonders attraktiv ist

Die Kombination aus hohen Strompreisen, dem zunehmenden Wunsch nach Energieunabhängigkeit und den jetzt beschlossenen steuerlichen Vorteilen macht die Investition in Photovoltaik für Unternehmen so attraktiv wie nie zuvor. Gerade für Betriebe, die ihre Energiekosten langfristig senken und gleichzeitig nachhaltig wirtschaften möchten, bietet sich jetzt ein idealer Zeitpunkt zum Einstieg in die Solarenergie.

Diese außergewöhnlich hohe Abschreibungsmöglichkeit sorgt für einen spürbaren Liquiditätsschub, der nicht nur die Amortisationszeit verkürzt, sondern auch Raum für weitere Investitionen schafft – wie etwa in Speicherlösungen.

Wer kann die steuerlichen Vorteile nutzen?

Die Regelung gilt für:

  • Gewerbliche Photovoltaikanlagen (bewegliche Wirtschaftsgüter)
  • EinzelunternehmenPersonengesellschaften und Kapitalgesellschaften
  • Nicht begünstigt: Kleine PV-Anlagen auf Einfamilienhäusern, die unter § 3 Nr. 72 EStG fallen.

Bei der degressiven Abschreibung kann im ersten Jahr ein Abschreibungssatz von bis zu 30 % angewendet werden, in den Folgejahren maximal 15 % jährlich (entspricht dem Dreifachen der linearen AfA). Diese Methode führt zu einem schnelleren Werteverzehr. Zusätzlich kann eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen werden: Bis zu 20 % der Anschaffungskosten sind möglich und frei über fünf Jahre verteilbar – allerdings nur, wenn der Vorjahresgewinn unter 200.000 € liegt.

💡 Tipp: Durch Kombination von degressiver AfA, Sonder-AfA und linearer AfA können im ersten Jahr bis zu 55 % der Investitionskosten steuerlich geltend gemacht werden.

Geltungszeitraum für PV-Investitionen

Die steuerlichen Vorteile gelten für Investitionen, bei denen:

  • die Anschaffung oder Inbetriebnahme zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 erfolgt,
  • das wirtschaftliche Eigentum übergeht oder die Betriebsbereitschaft hergestellt wird.

Auch wenn die Inbetriebnahme erst Ende 2027 erfolgt, können die Abschreibungsvorteile über diesen Zeitraum hinaus genutzt werden.

Was Unternehmen beachten sollten

Die degressive AfA ist auf den dreifachen linearen AfA-Satz begrenzt und beträgt somit meist maximal 15 % pro Jahr. Die Sonderabschreibung nach § 7g EStG kann nur genutzt werden, wenn der Jahresgewinn im Vorjahr unter 200.000 € lag. Um die optimale Abschreibungsstrategie zu finden, ist eine individuelle steuerliche Beratung empfehlenswert.

Fazit: Jetzt in Photovoltaik investieren und steuerlich profitieren

Dieser Investitionsbooster ist ein starker Anreiz für Unternehmen, in Photovoltaiklösungen zu investieren. Wer zwischen Juli 2025 und Ende 2027 aktiv wird, kann nicht nur seine Energiekosten senken, sondern auch massive steuerliche Vorteile nutzen.

📌 Zusammenfassung:

  • Investitionszeitraum: 01.07.2025–31.12.2027
  • Abschreibung im ersten Jahr: bis zu 55 %
  • Gilt für: Gewerbliche PV-Projekte
  • Ziel: Steuerersparnis, Liquiditätsgewinn, nachhaltige Energieversorgung
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